Arbeiten in Marokko dürfen nur von ausländischen Arbeitskräften ausgeführt werden, wenn dafür keine marokkanischen Fachkräfte im Land zur Verfügung stehen.
Arbeiten in Marokko ist für ausländische Fachkräfte interessant. Die Fachstellen dürfen allerdings nur mit ausländischen Mitarbeitern besetzt werden, wenn die heimischen öffentlichen Arbeitsämter diese nicht mit inländischen Arbeitskräften besetzen können. Diese Maßnahmen dienen zum Schutze der einheimischen Arbeitskräfte, um die hohe Arbeitslosigkeit einzudämmen. Da es Marokko an Fachkräften mangelt, haben diese gute Chancen, einen ausländischen Arbeitsplatz zu bekommen. Arbeiten in Marokko bietet Fachkräften wie Lehrern, Ärzten, Physikern, Ingenieuren, Chemikern, Architekten, Agronomen und Technikern ein interessantes Betätigungsfeld auf dem Arbeitsmarkt an.
Auch Montagetechniker haben eine Chance auf einen ausländischen Arbeitsplatz. Die Ausübung einiger so genannter freier Berufe ist in Marokko jedoch eingeschränkt. Holen Sie sich hierfür Auskünfte bei der marokkanischen Botschaft ein. Ausländische Diplome werden nicht ohne weiteres anerkannt. Dies gilt für die Berufssparten der Zahnärzte, Tierärzte und teilweise auch anderer Ärzte. Hebammen, Apotheker und Drogisten haben ebenfalls Schwierigkeiten, ihre Diplome anerkennen zu lassen. Des Weiteren betrifft es noch die Sparte der Anwälte, Ingenieure und Architekten.
Arbeiten in Marokko unterliegt einer landesspezifischen Arbeitsregelung. Büros und die öffentliche Verwaltung haben eine Fünf-Tage-Woche. Handwerksbetriebe und der Industriezweig haben teilweise nach wie vor noch eine Sechs-Tage-Woche. Eine Arbeitzeit von 10 Stunden pro Tag darf jedoch nicht überschritten werden. Ruhezeiten von 24 Stunden am Stück müssen bei Arbeitskräften zwingend eingehalten werden. 10 bis 21 Tage bezahlten Urlaub bekommen Angestellte der kaufmännischen Berufe des Industriezweigs. Arbeitskräfte aus dem Ausland, die in Marokko arbeiten wollen, dürfen dies nur mit einem Arbeitsvertrag. Dieser muss vom Arbeitsministerium begutachtet und genehmigt sein.
Die Arbeitverträge können kurz- oder auch langfristig abgeschlossen werden. In Marokko gibt es eine staatliche Sozialversicherung. Diese kann von Angestellten, Lohnempfängern und Lehrlingen sowie von Personen, die einen freien Beruf ausüben, Angestellten, die einen kaufmännischen industriellen Beruf verrichten oder auch einen Job im privaten Bereich von Wohnhäusern und Geschäftshäusern der Eigentümer ausrichten, in Anspruch genommen werden. Die Versicherung erbringt die Leistung einer Familienzulage, Tagegelder für Mutterschaft oder bei Krankheit, Sterbegeld, Alterspensionen, Hinterbliebenenrente und Invalidenpensionen. Der Einkommenssteuersatz in Marokko ist einkommensabhängig. Er ist progressiv und sieht eine Steuer von 0 bis 44 Prozent vor.